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   LSG Bayern, 28.02.2007 - L 2 U 366/05   

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https://dejure.org/2007,24183
LSG Bayern, 28.02.2007 - L 2 U 366/05 (https://dejure.org/2007,24183)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28.02.2007 - L 2 U 366/05 (https://dejure.org/2007,24183)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28. Februar 2007 - L 2 U 366/05 (https://dejure.org/2007,24183)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Verkehrsunfalls nach einer zweistündigen vorübergehenden Abwesenheit vom Arbeitsplatz als Arbeitsunfall; Ermittlung des inneren Zusammenhangs der zum Unfall führenden Verrichtung mit der versicherten Tätigkeit; Versicherungsschutz auch bei mehrfachen ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Wegeunfall - Unterbrechung der Arbeit - täglich mehrmaliger Weg zur Arbeitsstätte - Pausenausfüllung - dritter Ort

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 33/00 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Handlungstendenz - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Bayern, 28.02.2007 - L 2 U 366/05
    Für den inneren Zusammenhang ist entscheidend, ob dieser Weg noch von dem Vorhaben des Versicherten, sich zur Arbeit zu begeben (vgl. BSG SozR 3-2200 § 550 Nrn. 5, 13 und SozR 3-2700 § 8 Nr. 6, alle m.w.N.) oder davon rechtlich wesentlich geprägt ist, einen eigenwirtschaftlichen Besuch am "dritten Ort" abzuschließen (BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 6 m.w.N.).

    Die Beurteilung dieser Angemessenheit ist nach der Verkehrsanschauung vorzunehmen (BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 6 m.w.N.).

    Das Vorliegen betriebsdienlicher Motive ist zu prüfen, wenn der Weg zum oder vom dritten Ort unverhältnismäßig, unangemessen länger als von der Wohnung zum oder vom Ort der Tätigkeit ist (BSG vom 2. Mai 2001, Az.: B 2 U 33/00 R).

  • BSG, 24.01.1992 - 2 RU 32/91

    Unfallversicherungsschutz bei einer Fahrt zu einem dritten Ort

    Auszug aus LSG Bayern, 28.02.2007 - L 2 U 366/05
    Dabei ist jedoch zum einen die Dauer der Unterbrechung, zum andern auch zu berücksichtigen, dass ein nicht von oder nach der Wohnung angetretener Weg nach Sinn und Zweck des § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII grundsätzlich unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalls in einem angemessenen Verhältnis zu dem üblichen Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit stehen muss (vgl. BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 5 m.w.N.; Brackmann/Krasney, SGB VII, § 8 RdNr. 196 m.w.N.; Kater/Leube, Gesetzliche Unfallversicherung, § 8 RdNr. 178 m.w.N.).
  • BSG, 25.08.1994 - 2 RU 23/93

    Versicherungsschutz - Sportlicher Wettkampf - Motivationsreise

    Auszug aus LSG Bayern, 28.02.2007 - L 2 U 366/05
    Für den Versicherungsschutz ist eine sachliche Verbindung des zum Unfall führenden Verhaltens mit der Betriebstätigkeit erforderlich, die es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 21).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus LSG Bayern, 28.02.2007 - L 2 U 366/05
    Die tatsächlichen Grundlagen des Vorliegens einer versicherter Tätigkeit bedürfen des vollen Beweises, d.h., das Vorhandensein einer versicherter Tätigkeit muss sicher feststehen (vgl. BSGE 58, 76, 77; BSGE 61, 127, 128), während für die kausale Verknüpfung zwischen ihr und dem Unfall die hinreichende Wahrscheinlichkeit genügt (vgl. BSGE 58, 80, 82).
  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

    Auszug aus LSG Bayern, 28.02.2007 - L 2 U 366/05
    Die Klage ist als kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage auf Vorliegen eines Arbeitsunfalls gemäß §§ 54 Abs. 1, 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG zulässig (BSG v. 15. Februar 2005, SozR 4-2700 § 8 Nr. 12).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus LSG Bayern, 28.02.2007 - L 2 U 366/05
    Die tatsächlichen Grundlagen des Vorliegens einer versicherter Tätigkeit bedürfen des vollen Beweises, d.h., das Vorhandensein einer versicherter Tätigkeit muss sicher feststehen (vgl. BSGE 58, 76, 77; BSGE 61, 127, 128), während für die kausale Verknüpfung zwischen ihr und dem Unfall die hinreichende Wahrscheinlichkeit genügt (vgl. BSGE 58, 80, 82).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Bayern, 28.02.2007 - L 2 U 366/05
    Die tatsächlichen Grundlagen des Vorliegens einer versicherter Tätigkeit bedürfen des vollen Beweises, d.h., das Vorhandensein einer versicherter Tätigkeit muss sicher feststehen (vgl. BSGE 58, 76, 77; BSGE 61, 127, 128), während für die kausale Verknüpfung zwischen ihr und dem Unfall die hinreichende Wahrscheinlichkeit genügt (vgl. BSGE 58, 80, 82).
  • BSG, 29.02.1984 - 2 RU 73/82

    Versicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeit - Rollschuhe - Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 28.02.2007 - L 2 U 366/05
    Grundsätzlich sind auch mehrfache Wege an einem Tag nach und von dem Ort der Tätigkeit versichert, wenn dieser mit der versicherten Tätigkeit in einem ursächlichen Zusammenhang steht (BSG vom 29. Februar 1984, Az.: 2 RU 73/82).
  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 23/99 R

    Zuständiger Unfallversicherungsträger bei Anspruch auf Unfallentschädigung im

    Auszug aus LSG Bayern, 28.02.2007 - L 2 U 366/05
    Maßgebend ist dabei die Handlungstendenz des Versicherten, so wie sie insbesondere durch die objektiven Umstände des Einzelfalles bestätigt wird (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 39; SozR 3-2200 § 550 Nrn. 4 und 17).
  • BSG, 03.12.2002 - B 2 U 18/02 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - ständige Familienwohnung -

    Auszug aus LSG Bayern, 28.02.2007 - L 2 U 366/05
    Die neuere Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 3. Dezember 2002, Az.: B 2 U 18/02 R) stellt dabei neben einem Vergleich der Entfernung im Interesse einer hinreichend klaren Grenzziehung und zur Vermeidung einer mit dem Schutzzweck der gesetzlichen Unfallversicherung nicht mehr zu vereinbarenden Ausweitung des Wegeunfallversicherungsschutzes darauf ab, dass von vornherein in einer generalisierenden Betrachtung solche Verrichtungen am "dritten Ort" ausscheiden, die nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht primär zur Wiederherstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der für die versicherte Tätigkeit benötigten körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit, sondern lediglich der geistigen Anregung, der Entspannung oder etwa der Aufrechterhaltung zwischenmenschlicher Beziehungen dienen sollen, mögen diese auch mittelbar das körperliche bzw. geistige Wohlbefinden heben und so auch die Leistungsfähigkeit verbessern.
  • SG Karlsruhe, 10.03.2010 - S 15 U 3408/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsweg - Wegeunfall - sachlicher

    Grundsätzlich nicht versichert sind nicht geringfügige Wegeunterbrechungen, Umwege oder Abwege (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.2.2007 - L 2 U 366/05).
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